Schwerhörigkeit – Gehörlosigkeit

Definition:

Grob gesehen gibt es zwei Formen von Hörstörungen: Schall-Leitungs-Schwerhörigkeit und Schall-Empfindungs-Schwerhörigkeit.
Bei der Schall-Leitungs-Schwerhörigkeit besteht ein Problem im äußeren Ohr (z.B. Verstopfung des Gehörganges) oder (sehr viel häufiger) im Mittelohr (z.B. Flüssigkeit hinter dem Trommelfell, Schädigung der Gehörknöchelchen,…). Durch diese Probleme kommt der Schall erst gar nicht im Innenohr und später im Gehirn an, oder er ist zumindest abgedämpft.
Bei einer Schall-Empfindungs-Schwerhörigkeit erfolgt die Schall-Weiterleitung im Mittelohr problemlos, jedoch gibt es eine Schädigung im Innenohr. Das Innenohr hat unter anderem die Aufgabe, den von außen kommenden „mechanischen“ Schall-Impuls in elektrische Reize umzuwandeln und so über die Nerven in das Gehirn zu senden. Wenn dies nicht oder nur unzureichend geschieht, kann die betreffende Person nicht alles hören, und eine Hörgeräte-Versorgung wird nötig.
Wenn eine Person von Geburt an nicht oder nur sehr eingeschränkt hören kann, versteht sich von selbst, dass sie (gesprochene) Sprache nicht ohne fremde Hilfe erwerben kann, da sie sie ja nicht hört.
Tritt die Hörschädigung erst zu einem relativ späten Zeitpunkt auf, bleibt die Lautsprache meist erhalten, lediglich die Stimmführung und die Deutlichkeit der Aussprache verändern sich.
Hörstörungen können in jedem Alter auftreten.

Ursachen:

Die häufigsten Ursachen für Hörstörungen sind:

  • Vererbung (familiäre Häufung von Schwerhörigkeit)
  • Erkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft (Viren, Bakterien, schwere Blutungen, Medikamentengabe,…)
  • Frühgeburt
  • Sauerstoffmangel bei der Geburt
  • schwerwiegende Neugeborenen-Gelbsucht
  • Missbildungen im Kopfbereich
  • Hirnhautentzündung
  • schwere Schädeltraumen
  • Otosklerose
  • Tumoren (gut- und bösartig)
  • diverse Innenohr-Erkrankungen, z.B. Innenohr-Entzündung, Morbus-Menière, Hörsturz,…

Behandlung:

Klinisch erfolgt eine möglichst optimale Versorgung mit Hörgeräten, CI, Operationen,… .
Die Aufgaben der logopädischen Behandlung richten sich je nach den bestehenden Auffälligkeiten.
Bei Kindern mit starker Schwerhörigkeit stellt sich seit vielen Jahren immer wieder dieselbe Frage: „Soll das Kind die Gebärdensprache erlernen, oder verliert es dadurch das Interesse an der Lautsprache?“
Unsere Praxis vertritt hier einen sehr klaren Standpunkt: Stark schwerhörige oder gar gehörlose Kinder sollten unbedingt die Gebärdensprache erlernen. Eine „zweisprachige“ Erziehung ist hier von vorn herein anzustreben (Gebärden und Lautsprache). Bei uns kann keine Gebärdensprache angewandt oder gar gelehrt werden. Hierfür sind andere Stellen zuständig. Einzelne Elemente aus der Gebärdensprache fließen jedoch unterstützend immer wieder in die logopädische Behandlung mit ein. Parallel zur Gebärdensprache sollte versucht werden, dem Kind die Lautsprache nahe zu bringen, um eine Kommunikation mit all den Menschen zu ermöglichen, die keine Gebärdensprache beherrschen.
Sind die Patient*innen in der Lage, zumindest fragmentarisch zu hören, erfolgt zunächst eine Schulung des Gehörs in Bezug auf den Hörrest. Die Aufmerksamkeit soll mehr auf den Hörsinn gelenkt werden. So erfolgen beispielsweise Übungen zur Unterscheidung von Geräuschen, Worten und Lauten, und bei Kindern soll das Interesse an Lautsprache geweckt werden.
Neben der ständig notwendigen Wortschatz-Erweiterung und dem Erlernen grammatikalischer Regeln stellt die Verbesserung der Artikulation einen Schwerpunkt der Behandlung dar. Da bei den schwerhörigen Patient*innen die Möglichkeit zur hörenden Beurteilung der eigenen Artikulation eingeschränkt ist, muss diese Rückmeldung verlässlich von außen gegeben werden.

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